§ 6b EStG: Investition in geschlossene …
Die damit vermiedene Sofortbesteuerung wird dann dazu genutzt, einen Teil der Fondseinlage zu finanzieren. Diese Möglichkeit wird steuergestalterisch durch Einlagen in geschlossene Fonds genutzt, um die Zwangsauflösung und Nachversteuerung der § 6b-Rücklagen abzuwenden.