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Auswärtige Angelegenheiten | SpringerLink

Zusammenfassung. Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten, die früher in der Hand der Eingelstaaten lag, 1) ist nunmehr Sache des Reichs geworden, nachdem auf dieses neben dem ausschließlichen Rechte der Kriegserklärung und Friedensschließung (§ 16) fast alle Verwaltungszweige übergegangen sind, die Beziehungen zu auswärtigen Staaten bieten (§ 13).

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