Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
2016-3-19 · schen Bescheinigung über die Notwendigkeit des Nachhilfeunterrichtes für erforderlich hält. 4.4 Für besondere Hilfsmittel, wie z.B. eine EDV-Ausstattung oder andere technische Hilfs-mittel, die zur Benutzung durch das Kind aus schulischen oder später aus beruflichen Gründen erforderlich sind, soll ein Zuschuss gewährt werden.